Günstige Wohnungen im Neubau: Signalstrasse 45, 47, 49 und Goldbachweg 26, Erlenmatt Ost

So bewerben Sie sich für eine Wohnung:

1. Gehen Sie zu «Wohnungen».

2. Wählen Sie eine Wohnung aus und klicken Sie auf «Bewerben».

3. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein.

4. Danach bekommen Sie einen persönlichen Online-Link zugeschickt.

5. Dieser persönliche Online-Link führt Sie zu unserem Vermietungsportal.

6. Über das Vermietungsportal können Sie sich für eine Wohnung der Stiftung Habitat bewerben.

7. Sie können sich bis zum 9. November 2026 anmelden und eine Bewerbung absenden.

 

Brauchen Sie Hilfe bei der Bewerbung?
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Bewerbung. An diesen Tagen können Sie zu uns in die Stiftung Habitat kommen. Sie müssen sich dafür nicht anmelden:

 

Donnerstag, 22. Oktober 2026

Freitag, 23. Oktober 2026

Donnerstag, 29. Oktober 2026

Freitag, 30. Oktober 2026

Donnerstag, 5. November 2026

Freitag, 6. November 2026

 

Immer von 14 bis 16 Uhr.

 

Welche Schritte gibt es von der Bewerbung bis zum Einzug?

Bewerben

Sie bewerben sich über das Vermietungsportal der Stiftung Habitat.

Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab. Danach bekommen Sie eine Bestätigung von uns. So wissen Sie, dass Ihre Bewerbung angekommen ist.

 

 

Anmeldeschluss

Bitte bewerben Sie sich spätestens bis am Montag, 9. November 2026. Der 9. November gehört dazu. Danach können Sie sich nicht mehr bewerben.

 

 

Beispielwohnung ansehen

Sie können sich 3 Beispielwohnungen ansehen am:

 

Samstag, 31. Oktober 2026

Samstag, 7. November 2026

Immer von 10 bis 14 Uhr.

 

Sie müssen sich nicht anmelden. Sie können sich die Beispielwohnungen auch ansehen, wenn Sie noch keine Bewerbung für eine Wohnung abgesendet haben.

 

 

Prüfung der Bewerbungen

Bis Ende November 2026 prüfen wir alle Bewerbungen. Dann entscheiden wir, wer eine Wohnung bekommen kann.

 

 

Antwort nach der ersten Auswahl

Bis Montag, 23. November 2026, bekommen Sie eine Nachricht von uns.

 

Sie sind in der engeren Auswahl und werden zum Besichtigungstermin eingeladen?

Dann haben Sie noch 5 Tage Zeit, um im Vermietungsportal freiwillige Fragen zu beantworten und Dokumente hochzuladen.

 

Wichtig: Bis zum Besichtigungstermin müssen wir alle Informationen und Dokumente über das Vermietungsportal von Ihnen bekommen haben.

 

Sie bekommen eine Absage für Ihre Bewerbung für eine Wohnung?

Dann werden alle Ihre Informationen in unserem Vermietungsportal in drei Monaten automatisch gelöscht.

 

 

Besichtigung Ihrer Wohnung

Wir haben Sie für die Besichtigung einer Wohnung im Goldbachweg 26 eingeladen. Dann können Sie am Samstag, 28. November 2026 Ihre Wohnung ansehen.

 

Wir haben Sie für die Besichtigung einer Wohnung in der Signalstrasse 45, 47 und 49

eingeladen. Dann können Sie am Samstag, 5. Dezember 2026 Ihre Wohnung ansehen.

 

Wichtig: Sie können die Wohnung nur bekommen, wenn Sie die Wohnung gesehen haben. Bitte halten Sie sich die Termine für die Besichtigung frei. Es gibt keine anderen Termine.

 

 

Zusage für eine Wohnung

Bis Freitag, 18. Dezember 2026 sagen wir Ihnen, ob Sie die Wohnung bekommen.

 

 

Mietvertrag

Sie haben eine Zusage für eine Wohnung im Goldbachweg 26. Dann können Sie im Januar 2027 den Mietvertrag unterschreiben.

 

Sie haben eine Zusage für eine Wohnung in der Signalstrasse 45, 47 und 49. Dann können Sie im Februar 2027 den Mietvertrag unterschreiben.

 

 

Einzug

Sie haben den Mietvertrag im Goldbachweg 26 unterschrieben? Dann können Sie an einem Tag Ende April 2027 in Ihre Wohnung einziehen. Diesen Tag legen wir gemeinsam fest. Ab dem 1. Mai 2027 bezahlen Sie Miete.

 

Sie haben den Mietvertrag in der Signalstrasse 45, 47 und 49 unterschrieben? Dann können Sie an einem Tag Ende Mai 2027 in Ihre Wohnung einziehen. Diesen Tag legen wir gemeinsam fest. Ab dem 1. Juni 2027 bezahlen Sie Miete.

 

Wichtig: Bei einem Neubau kann das Bauen länger dauern. Dann verschiebt sich der Einzug. Ändern sich Termine, informieren wir Sie.

 

 

Haben Sie Fragen? Sie können die Stiftung Habitat unter 061 327 10 63 anrufen.

Regeln für die Vergabe von Wohnungen

Wir sind eine gemeinnützige Stiftung. Unser Ziel ist bezahlbares Wohnen in einer lebenswerten und vielfältigen Stadt.

 

In Basel leben Menschen mit unterschiedlichen Lebensgeschichten, Bedürfnissen und Möglichkeiten. Für einige ist die Suche nach einer Wohnung besonders schwierig. Dazu gehören zum Beispiel Eltern, die sich allein um ihre Kinder kümmern, ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung, Personen in Ausbildung oder Familien mit einem kleinen Budget. Für sie soll es leichter sein, eine Wohnung zu finden.

 

Wir haben deshalb klare Regeln für die Vergabe von Wohnungen. Aus diesem Grund brauchen wir einige Informationen von Ihnen, wenn Sie sich für eine Wohnung bewerben. Wir fragen aber nur nach Informationen, die wir für die Vergabe der Wohnungen brauchen. So kann eine Vielfalt in unseren Hausgemeinschaften entstehen, wie es in unserem Stiftungszweck steht. Wir halten uns an den Datenschutz und Ihre Informationen sind bei uns sicher.

 

Mindestbelegung: Zählen Sie zuerst die Personen zusammen, die in der Wohnung leben werden. Dann zählen Sie ein Zimmer zu dieser Zahl dazu. So wissen Sie, wie viele Zimmer die Wohnung haben darf, auf die Sie sich bewerben.

 

Obergrenze für das Haushaltseinkommen: Wir rechnen das Einkommen von allen Personen zusammen, die in der Wohnung leben werden. Arbeitet eine Person weniger als 80 % und gilt keine Ausnahme, rechnen wir mit einem Arbeitspensum von 80 %. Ist das Haushaltseinkommen zu hoch, ist eine Bewerbung für eine Wohnung nicht möglich.

 

Mietzinsbeiträge: Haushalte, die eine finanzielle Unterstützung brauchen, können von der Stiftung Habitat Beiträge an die Miete bekommen.

 

Vielfalt: In unseren Häusern sollen Menschen mit unterschiedlichen Lebenssituationen und sozialen, familiären oder kulturellen Hintergründen wohnen.

 

Haben Sie Fragen zu den Regeln für die Vergabe von Wohnungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

Mietzinsbeiträge

Bei Ihrer Bewerbung für eine Wohnung prüfen wir, ob Sie von der Stiftung Habitat Mietzinsbeiträge bekommen können. Mit Mietzinsbeiträgen zahlen Sie weniger Miete.

 

Wann können Sie Mietzinsbeiträge von der Stiftung Habitat bekommen?

 

1. Für Ihre Wohnung müssen Mietzinsbeiträge möglich sein.

 

2. Sie müssen ausserdem einen von diesen Punkten erfüllen: 

 

  • Ihre Miete kostet mit Nebenkosten mehr als 30 % vom Haushaltseinkommen pro Jahr. Wir rechnen das Einkommen von allen Personen zusammen, die in der Wohnung leben werden.
  • oder: Sie beziehen Sozialhilfe.
  • oder: Sie beziehen Ergänzungsleistungen.
  • oder: Sie beziehen Mietbeiträge vom Kanton Basel-Stadt.
  • oder: Sie machen eine erste Berufsausbildung und sind jünger als 25 Jahre.

 

Wie hoch können die Mietzinsbeiträge für Ihre Wohnung sein?

Klicken Sie unter «Wohnungen» auf eine Wohnung. Dort steht, wie hoch der Beitrag sein kann.

 

Die Regeln für die Vergabe von Mietzinsbeiträgen der Stiftung Habitat finden Sie auf hier.

 

Haben Sie Fragen zu den Regeln für die Vergabe von Mietzinsbeiträgen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Termine im Überblick

Hilfe bei der Bewerbung

22. Oktober bis 6. November 2026
Immer am Donnerstag und Freitag von 14 bis 16 Uhr.

Anmeldeschluss 9. November 2026
Beispielwohnungen ansehen

31. Oktober 2026, von 10 bis 14 Uhr

7. November 2026, von 10 bis 14 Uhr

Prüfung der Bewerbungen Ab 9. November 2026
Antwort nach der ersten Auswahl Bis 23. November 2026
Besichtigung Wohnungen Goldbachweg 26 28. November 2026
Besichtigung Wohnungen Signalstrasse 45, 47 und 49

5. Dezember 2026

Zusage für eine Wohnung Bis 18. Dezember 2026
Unterschrift Mietvertrag Wohnungen Goldbachweg 26 Januar 2027
Unterschrift Mietvertrag Wohnungen Signalstrasse 45, 47, 49 Februar 2027
Einzug Wohnungen Goldbachweg 26 Ende April 2027
Mietbeginn Wohnungen Goldbachweg 26 1. Mai 2027
Einzug Wohnungen Signalstrasse 45, 47, 49 Ende Mai 2027
Mietbeginn Wohnungen Signalstrasse 45, 47, 49 1. Juni 2027