Baurecht: ein flexibles Mittel zum Zweck

Indem sie Grundstücke im Baurecht abgibt, ermöglicht die Stiftung Habitat Wohnbauträgerschaften mit ähnlichen Zielen, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen. Mit den entsprechenden Rahmenbedingungen im Baurechtsvertrag verhindert sie die gewinnorientierte Nutzung ihres Grund und Bodens. Für die Stiftung Habitat ist das Baurecht deshalb ein wichtiges Instrument, um ihre Stiftungsziele zu erreichen. Sie tritt als Baurechtgeberin und in einzelnen Fällen auch als Baurechtnehmerin auf.

Fundiertes Wissen und Erfahrung im Baurecht

Im Jahr 2011 erwarb die Stiftung Habitat eine Parzelle mit vier Liegenschaften an der Römergasse/Alemannengasse und vergab diese im Baurecht an den sozial ausgerichteten Verein Foyer Basel. Eine wesentlich umfangreichere Dimension erhielt die Vergabe von Grundstücken im Baurecht im Rahmen der Entwicklungsprojekte Erlenmatt Ost und Lysbüchel Süd. Dabei brachte die Stiftung Habitat an den beiden Standorten unterschiedliche Konzepte zur Anwendung, die den spezifischen Voraussetzungen vor Ort Rechnung trugen.

Erlenmatt Ost: Denken in grossen Formaten

Als das im Bogen der Stadtautobahnen gelegene Areal Erlenmatt Ost zum Verkauf stand, sicherte sich die Stiftung Habitat das gesamte verfügbare Land. Dies im Wissen, dass sie dieses nicht vollumfänglich selbst bebauen würde. In der ersten Bebauungsetappe nahm sie eine Parzellierung auf der Grundlage des Bebauungsplans des Kantons vor. Die in Erlenmatt Ost gebildeten Baurechtsparzellen haben ungefähr die Grösse des Fussabdrucks der Gebäude. Sie liegen, wie der gemeinschaftlich genutzte Aussenraum und die stiftungseigenen Gebäude, auf der Stammparzelle der Stiftung Habitat.

 

Sechs Baurechtsparzellen gingen an Wohnbaugenossenschaften und eine Pensionskasse. Vier Gebäude der ersten Etappe, alle entlang der Autobahn gelegen, entwickelte die Stiftung Habitat selbst. Ausschlaggebend für den Entscheid waren ablauftechnische Gründe: Diese Bauten mussten vorab als Lärmschutz erstellt werden, bevor die Bewohnenden der Gebäude am Goldbachweg auf der gegenüberliegenden Seite des Areals ihre Wohnungen beziehen konnten. Die Gebäude der zweiten Etappe von Erlenmatt Ost ab 2023 wurden alle von der Stiftung Habitat erstellt.

Generell wurden in Erlenmatt Ost eher grössere Gebäude gebaut. Charakteristisch für die bauliche Entwicklung des neuen Stadtteils waren klar definierte Kriterien für Verdichtung und Nachhaltigkeit, auf die sich die Baurechtnehmenden verpflichten mussten – wie auch die Stiftung bei den eigenen Projekten.

 

Hier erfahren Sie mehr über Erlenmatt Ost

 

Baurechtsnehmende Erlenmatt Ost

Genossenschaft Erlenflex

Sowag, AG für sozialen Wohnungsbau

Genossenschaft Zimmerfrei

Stiftung Abendrot

Coopérative d‘ateliers

 

Lysbüchel Süd: Kleinteiligkeit als städtebauliches Konzept

Steht in Erlenmatt Ost die eher grossräumige Siedlungsstruktur im Vordergrund, strebte die Stiftung Habitat für die Bebauung des Areals Lysbüchel Süd ein kleinräumiges Konzept an. Sie gliederte deshalb das Areal in 15 unabhängige Parzellen. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wurden 12 davon im Baurecht auch an kleinere, zum Teil neu gegründete Wohnbaugenossenschaften vergeben. Diese realisierten ihre Wohnhäuser nach eigenen Ideen und Vorstellungen, was dem jungen Stadtteil ein lebendiges, vielschichtiges Erscheinungsbild verleiht und die Diversität der Bewohnerschaft zum Ausdruck bringt. Die Baurechtsparzellen in Lysbüchel Süd verfügen im Unterschied zu denen in Erlenmatt Ost über eigene Aussenräume, die jedoch nicht durch Einfriedungen voneinander abgetrennt sein dürfen.

Für die Baurechtnehmenden galten eine Reihe von Vorgaben. Zu den wichtigsten zählten die Nutzungsdichte der Gebäude mit einer beheizten Fläche von maximal 45 m² pro Person, die Formulierung von eigenen Überlegungen zu Konzepten für eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung des Wohnraums oder die Festlegung der Mietzinsen im Rahmen der Kostenmiete.

Gestaltungsfreiheit und Flexibilität

Die beiden Beispiele zeigen, dass die Anwendung von Baurecht viel Gestaltungsfreiheit bietet, die es ermöglicht, unterschiedliche Siedlungskonzepte situationsgerecht umzusetzen. Ausserdem verschafft sie den Beteiligten ein hohes Mass an Flexibilität: Mitunter kommt es vor, dass die Stiftung Habitat ein im Baurecht vergebenes Gebäude zurückkauft oder dass eine Genossenschaft neben dem Gebäude auch das Land übernimmt, sobald sie über das nötige Kapital verfügt.

 

Baurechtnehmerin ist die Stiftung Habitat an der Rheingasse 31 und am Familienwohnhaus an der Hüningerstrasse 33 sowie auf den Parzellen der Wohnhäuser Karl Jaspers-Allee 5, 7, 11 und 13.

 

Die Stiftung Habitat betrachtet Grund und Boden als nicht vermehrbares Gemeingut – eine Haltung, die sie mit einem Grossteil der Bevölkerung teilt. Das Baurecht ist eng mit diesem Grundsatz verknüpft. Es verleiht der Schaffung von preisgünstigen Wohnungen Schub, bewahrt grosse Areale vor der Zerstückelung und unterstützt eine nachhaltige Entwicklung des städtischen Raums über Generationen hinweg.

Über das Baurecht

Die Nutzung von Bauland im Baurecht ist ein Mittel, um das Gemeingut Boden nachhaltig zu bewirtschaften. Die Grundeigentümerschaft vergibt an die baurechtnehmende Partei das Recht, auf ihrem Grund und Boden ein Gebäude zu errichten. Die Nutzung des Bodens gilt für eine begrenzte Zeit. In der Regel werden Baurechtsverträge über einen Zeitraum von maximal 100 Jahren abgeschlossen und können auch vererbt werden. Für die Nutzung des Bodens bezahlt die baurechtnehmende Partei einen jährlich fälligen Baurechtzins, der jeweils den aktuellen Verhältnissen angepasst wird. Den Bau des Gebäudes, das zu ihrem Eigentum wird, finanziert sie aus eigener Kraft. Die Nutzung von Bauland im Baurecht ist insbesondere für Wohnbaugenossenschaften und ähnliche Institutionen mit gemeinnützigem Charakter interessant. Da diese nicht teures Bauland erwerben müssen, rückt der Bau von preisgünstigem Wohnraum in den Bereich des Möglichen.

Der Partnerschaftliche Baurechtsvertrag als Orientierungshilfe

Grundlage für den Umgang mit Baurecht im Kanton Basel-Stadt bildet der aus dem Partnerschaftlichen Baurechtsvertrag hervorgegangene Partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus aus dem Jahr 2010, der von der Einwohnergemeinde in Zusammenarbeit mit genossenschaftlichen Wohnbauträgern entwickelt und vom Regierungsrat genehmigt wurde. Das Vertragswerk sichert eine faire Gestaltung des Baurechtsverhältnisses unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten. Es enthält auch einen Passus zur Wohnsitzpflicht, der in Baurechtsverträge aufgenommen werden kann. Die Baurechtsverträge der Stiftung Habitat enthalten zusätzliche Regeln wie beispielsweise Vorgaben zur Nutzungsdichte im Sinne der Nachhaltigkeit. Ausserdem verbieten sie die Begründung von Stockwerkeigentum und gewähren der Baurechtsgeberin ein preislich fixiertes Vorkaufsrecht.

 

Ein Thema, das regelmässig für Diskussionsstoff sorgt, ist der Baurechtszins. Dieser wird auf der Basis des aktuellen Landwerts ermittelt und regelmässig angepasst. Dabei kommen verschiedene Modelle zur Anwendung. Die gängige Berechnung geht gemäss Schätzung der kantonalen Bodenbewertungsstelle von drei Prozent des durchschnittlichen Landwerts aus. Allerdings ist die explosive Entwicklung des Werts von Bauland für die Berechnung der Baurechtzinsen für kapitalschwache Baurechtnehmende von existenzieller Bedeutung. Für manche von ihnen könnte die stetig zunehmende finanzielle Belastung durch den Baurechtzins untragbar werden. Die Stiftung Habitat verfolgt in dieser Frage einen moderaten Kurs: Sie kommt ihren Baurechtnehmenden entgegen, indem sie zum Beispiel in Erlenmatt Ost den Baurechtzins lediglich auf den Fussabdruck des Gebäudes erhebt. Zudem wendet sie in Lysbüchel Süd eine Ventilklausel an. Das heisst, der Baurechtzins wird gedeckelt, wenn er aufgrund der Bodenpreisentwicklung eine gewisse Höhe erreicht.

Der Kanton in der Verantwortung

Die grossen Entwicklungsgebiete im Raum Basel sind mehrheitlich im Besitz von Grossunternehmen wie Rhystadt, SwissLife oder der SBB. Doch der mit Abstand grösste Besitzer von Land ist der Kanton Basel-Stadt. Er spielt eine prägende Rolle mit der Entwicklung der eigenen Areale und übernimmt als Verantwortlicher für den Planungsprozess eine zentrale Funktion, unter anderem in der Zusammenarbeit mit privaten Investoren. Lange Zeit war es die Regel, dass der Kanton eigenes Land an die Meistbietenden veräusserte. Doch in der Öffentlichkeit wuchs der Druck auf Regierung und Behörden, Bauland des Kantons im Baurecht zu vergeben, statt zu verkaufen und so auch die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zu fördern. Es begann sich etwas zu bewegen.

Die neue Bodeninitiative und «Basel baut Zukunft»

Eine Gruppe von sozial ausgerichteten Institutionen und Organisationen – darunter die Stiftung Habitat – sowie namhafte Persönlichkeiten aus der Politik nutzten die Gunst der Stunde und lancierten die Neue Bodeninitiative. Diese sollte den Kanton verpflichten, kantonseigenen Boden nahezu ausschliesslich im Baurecht abzugeben. Im Februar 2016 hiess das Stimmvolk die Initiative mit überwältigendem Mehr gut. Damit floss das Anliegen des Initiativkomitees und einer breiten Öffentlichkeit in das Finanzgesetz und den Bebauungsplan des Kantons ein. Ein wichtiger Aspekt war unter anderem die mögliche Wohnsitzpflicht als Überbindung in Baurechtsverträgen, die die steuerlich fragwürdige Nutzung von Zweitwohnsitzen verhindert.

 

Die Neue Bodeninitiative im Kanton Basel-Stadt war eine Pionierleistung und diente als Vorbild für ähnliche Initiativen in der Schweiz und in Deutschland. Ein weiterer Schwerpunkt des politischen Engagements der Stiftung Habitat war die Unterstützung der kantonalen Volksinitiative «Basel Baut Zukunft». Diese zielte im Wesentlichen darauf ab, Investoren im Immobiliensektor gesetzlich zu verpflichten, auf einem Anteil von 50 Prozent der zu überbauenden Transformationsareale preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Ein Gegenvorschlag der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) Basel-Stadt setzte einen Anteil von mindestens einem Drittel der neu für Wohnzwecke geplanten Bruttogeschossfläche als dauerhaft gemeinnützig fest. Diese Lösung wurde vom Grossen Rat angenommen und von den Initiierenden akzeptiert. Die Gesetzesänderung wird auch renditeorientierte Investierende dazu veranlassen, Land im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträgerschaften abzugeben oder selbst Wohnungen zur Kostenmiete zur Verfügung zu stellen.

Lesenswert

«Boden behalten – Stadt gestalten»

Brigitta Gerber, Ulrich Kriese (Hg)

432 Seiten, Verlag rüffer&rub

ISBN 978-3-906304-50-2

 

Der Boden gehört allen. Das ist der Grundtenor dieses Buches, in dem über 30 schreibende Fachpersonen die Bodenfrage aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Ausserdem zeichnet das Werk die Geschichte der erfolgreichen Basler Bodeninitiative nach und macht Mut, sich aktiv für eine gerechte Verteilung von Grund und Boden einzusetzen.

 

Politische Arbeit der Stiftung Habitat