Bezahlbare Wohnungen für Familien und Wohngemeinschaften im Neubau Goldbachweg 20/22, Erlenmatt Ost

Gute Chancen für grössere Familien und Wohngemeinschaften

 

Das kostengünstige Wohnungsangebot im neuen Holzwohnhaus am Goldbachweg 20/22 richtet sich ausschliesslich an Mehrpersonenhaushalte. Mietzinsbeiträge sind möglich.

 

Bewerben sie sich auf Ihre Wunschwohnung unter Wohnungen.

Anmeldeschluss: Montag, 27. Oktober 2025 

 

Öffentliche Besichtigungen der Musterwohnung: Samstag, 18.10.2025 und Samstag, 25.10.2025 jeweils 10-14 Uhr (keine Anmeldung erforderlich).

 

Bewerbungsablauf und Termine

Die Bewerbung erfolgt über diese Erstvermetungshomepage: 

 

  1. Sie schicken das Onlineformular ab und erhalten von uns eine Eingangsbestätigung.
  2. Am Samstag, 18.10.2025 und am Samstag, 25.10.2025 jeweils von 10 bis 14 Uhr finden freie Besichtigungen einer Musterwohnung statt. Keine Anmeldung notwendig.
  3. Am Montag, 27.10.2025 um 17 Uhr läuft die Bewerbungsfrist ab.
  4. Bis Mitte November 2025 prüfen wir die eingegangenen Unterlagen und treffen eine Vorauswahl der in Frage kommenden Mietenden. 
  5. Am Samstag, 22.11.2025 von 11 bis 14 Uhr können die von uns ausgwählten Bewerbenden ihre gewünschte Wohnung besichtigen. 
  6. Mit der definitiven Zusage unsererseits dürfen die ausgewählten Interessierten bis Ende November 2025 rechnen.
  7. Die Unterzeichnung der Mietverträge findet im Januar 2026 statt.
  8. Mietbeginn ist voraussichtlich der 1. Mai 2026. Verschiebt sich der Mietantritt, werden wir dies rechtzeitig mitteilen.

Bitte beachten Sie:

Die Erstvermietung der Wohnungen erfolgt ab Plan. Sämtliche Angaben in den Beschreibungen sind ohne Gewähr. Es können daraus keine Ansprüche hergeleitet und geltend gemacht werden.

Mindestbelegung und Mietzinsbeiträge

Mindestbelegung: Was bedeutet das?
Grundsätzlich gilt für die Wohnungen mit 3.5 oder mehr Zimmern eine Mindestbelegung. Das heisst, je grösser die Wohnung, desto höher die Anzahl Personen, die darin wohnen.

 

3.5 Zimmer: mindestens 2 Personen
4.5 Zimmer: mindestens 3 Personen
5.5 Zimmer: mindestens 4 Personen
6.5 Zimmer: mindestens 5 Personen
7.5 Zimmer: mindestens 6 Personen

 

 

Mietzinsbeiträge: Was ist damit gemeint?
Abhängig von Ihrer Lebenssituation und je nach Einkommen und Vermögen können Sie Mietzinsbeiträge beantragen. Ein Mietzinsbeitrag ist ein Zuschuss auf den monatlichen Mietpreis. Diese Vergünstigung kann dann gewährt werden, wenn Sie Unterstützungsbeiträge von der Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, Sie in Ausbildung sind oder wenn die Bruttomiete – d.h. Mietzins plus Nebenkosten – mehr als 30 Prozent des Reineinkommens aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen beträgt. Beantragen können Sie den Mietzinsbeitrag mit einem Vermerk auf dem Anmeldeformular. Wenn Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen oder in Ausbildung sind, können wir Ihnen in der Regel den maximalen Mietzinsbeitrag gewähren.

 

Wie die möglichen Mietzinsbeiträge abhängig vom Reineinkommen für die von Ihnen gewünschte Wohnung gegliedert sind, erfahren Sie, wenn Sie unter «Wohnungen» auf Ihre Wunschwohnung klicken.

 

Mehr Informationen finden Sie unter Mietzinsbeiträge.