Die Anzahl Zimmer als wichtiger Punkt für die Wohnungswahl
Machen Sie sich ein Bild von den verschiedenen Wohnungsgrössen und Grundrissen. Und beachten Sie die Vorgabe der Mindestbelegung: Zimmeranzahl minus 1 = Anzahl Personen.
Entdecken Sie Ihre Wunschwohnung!
Bitte beachten: Die beiden Studiowohnungen im Erdgeschoss (Objekte 1002 und 1004) können nur von Mietenden der regulären Wohnungen zeitlich befristet (rund 1 Jahr) dazugemietet werden.
Hinweis: Im Sinne des Nachhaltigkeitskonzepts von Erlenmatt Ost wurden einige Wohnungen bereits an Bewohnende des Areals vergeben, damit sie entsprechend unserer Mindestbelegungsvorschriften in eine grössere oder kleinere Wohnung umziehen können.